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Sendung Kontraste vom RBB
am 9.August zum Thema : „Keine Kontrolle, keine Sanktionen – Patienten
sind gefährlichen Heilpraktikern ausgeliefert“
Von den dargestellten Fällen sind wir natürlich erschüttert – ein
dermaßen unverantwortliches Handeln ist kaum vorstellbar.
Dennoch sind einige Fakten Ihres Beitrages doch wenigstens
missverständlich, oder schlecht recherchiert.
Bezugnehmend auf die Internetpräsentation
(http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_6265727.html)
möchten wir folgendes klarstellen:
Heilpraktiker sind frei in der Wahl Ihrer Therapiemethode, das heißt
aber nicht, dass sie tun und lasen können, was sie wollen und keine
gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen haben:
- Heilpraktiker sind genau wie Ärzte zu Dokumentation und Fortbildung
verpflichtet.
- Heilpraktiker dürfen ebenso keine Heilungsversprechen abgeben oder
ärztlich verordnete Medikamente absetzen.
- Die Sorgfaltspflicht bedingt ebenso, nur Therapien anzuwenden in denen
der Heilpaktiker hinlänglich ausgebildet ist.
- Es gibt sehr wohl Behandlungsgrenzen für den HP. Aus den zuständigen
Gesetzen haben, (zum Hp-gesetz - im Übrigen in seiner letzten geänderten
Fassung vom 23. Oktober 2001) ist zu lesen, dass der Heilpraktiker keine
Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz behandeln (womit die
meisten schwersten und ansteckensten Erkrankungen ausgeschlossen sind),
und ebenso nicht die Zahnheilkunde und die Geburtshilfe ausüben darf.
- http://www.heilpraktiker.org/heilpraktiker_in_seiner_rechtlic.htm
- Es gibt eine Berufsordnung, die DDH und deren Mitglieder haben sich
dazu verpflichtet, findet sich auf den Seiten des FDH unter: http://www.heilpraktiker.org/bundesverband.htm
- Ebenso stehen dort unsere ethischen Richtlinien.
- Der FDH unterhält - wie andere Verbände auch – eine
Patientenberatungs- und Schlichtungsstelle, die DDH („Die Deutschen
Heilpraktiker“) eine Überverbandliche.
- Die Gesundheitsämter können sehr wohl gegen so ein sittenwidriges
Verhalten wie in den geschilderten Beispielen vorgehen – und sollten das
auch tun. Der Patient kann – und sollte Anzeige erstatten.
- Die Gesundheitsämter sind auch dafür zuständig die Praxen von
Heilpraktikern zu prüfen, ebenso die Berufsgenossenschaft (BGW).
- Die Heilpraktikerüberprüfung fordert nicht nur „medizinisches
Basiswissen“ – die Prüfungsbedingungen sind aktuell weit über dem Stand
eines „Physikums“ – vom Heilpraktiker wird annähernd das gleiche
medizinische Wissen wie das eines praktischen Arztes gefordert.
- Eine Ausbildungsanforderung wird vom Fachverband gewünscht, leider
aber von der Politik nicht umgesetzt. Unsere Schule hier in Berlin
(Samuel-Hahnemann-Schule) bildet Heilpraktiker in 3 ¼ jährigen
Ausbildungen aus, ein Praxisteil als Ambulatorium ist selbstverständlich
integriert.
Als Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Landesverband
Berlin-Brandenburg e.V. möchten wir die Kontraste-Redaktion bitten sich
erneut mit dem Berufsbild des Heilpraktikers zu beschäftigen. Unser
Berufsstand ist nicht nur einer der ältesten Berufe, sondern entlastet
auch das Gesundheitssystem durch Prävention und Hilfe die nicht von den
gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. Alle Heilpraktiker, die
verantwortlich mit ihren Therapien umgehen (und ich gehe davon aus, dass
das die deutliche Mehrheit ist) wollen den Menschen helfen mit einem
naturheilkundlichen Ansatz zu gesunden. Das ist uns Auftrag und
Verantwortung und ein hehres Ziel.
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