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PRESSEMELDUNG vom 09.08.2007

 

Sendung Kontraste vom RBB am 9.August zum Thema : „Keine Kontrolle, keine Sanktionen – Patienten sind gefährlichen Heilpraktikern ausgeliefert“

Von den dargestellten Fällen sind wir natürlich erschüttert – ein dermaßen unverantwortliches Handeln ist kaum vorstellbar.
Dennoch sind einige Fakten Ihres Beitrages doch wenigstens missverständlich, oder schlecht recherchiert.
Bezugnehmend auf die Internetpräsentation
(http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_6265727.html)
möchten wir folgendes klarstellen:

Heilpraktiker sind frei in der Wahl Ihrer Therapiemethode, das heißt aber nicht, dass sie tun und lasen können, was sie wollen und keine gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen haben:

- Heilpraktiker sind genau wie Ärzte zu Dokumentation und Fortbildung verpflichtet.
- Heilpraktiker dürfen ebenso keine Heilungsversprechen abgeben oder ärztlich verordnete Medikamente absetzen.
- Die Sorgfaltspflicht bedingt ebenso, nur Therapien anzuwenden in denen der Heilpaktiker hinlänglich ausgebildet ist.
- Es gibt sehr wohl Behandlungsgrenzen für den HP. Aus den zuständigen Gesetzen haben, (zum Hp-gesetz - im Übrigen in seiner letzten geänderten Fassung vom 23. Oktober 2001) ist zu lesen, dass der Heilpraktiker keine Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz behandeln (womit die meisten schwersten und ansteckensten Erkrankungen ausgeschlossen sind), und ebenso nicht die Zahnheilkunde und die Geburtshilfe ausüben darf.
- http://www.heilpraktiker.org/heilpraktiker_in_seiner_rechtlic.htm
- Es gibt eine Berufsordnung, die DDH und deren Mitglieder haben sich dazu verpflichtet, findet sich auf den Seiten des FDH unter: http://www.heilpraktiker.org/bundesverband.htm
- Ebenso stehen dort unsere ethischen Richtlinien.
- Der FDH unterhält - wie andere Verbände auch – eine Patientenberatungs- und Schlichtungsstelle, die DDH („Die Deutschen Heilpraktiker“) eine Überverbandliche.
- Die Gesundheitsämter können sehr wohl gegen so ein sittenwidriges Verhalten wie in den geschilderten Beispielen vorgehen – und sollten das auch tun. Der Patient kann – und sollte Anzeige erstatten.
- Die Gesundheitsämter sind auch dafür zuständig die Praxen von Heilpraktikern zu prüfen, ebenso die Berufsgenossenschaft (BGW).
- Die Heilpraktikerüberprüfung fordert nicht nur „medizinisches Basiswissen“ – die Prüfungsbedingungen sind aktuell weit über dem Stand eines „Physikums“ – vom Heilpraktiker wird annähernd das gleiche medizinische Wissen wie das eines praktischen Arztes gefordert.
- Eine Ausbildungsanforderung wird vom Fachverband gewünscht, leider aber von der Politik nicht umgesetzt. Unsere Schule hier in Berlin (Samuel-Hahnemann-Schule) bildet Heilpraktiker in 3 ¼ jährigen Ausbildungen aus, ein Praxisteil als Ambulatorium ist selbstverständlich integriert.

Als Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. möchten wir die Kontraste-Redaktion bitten sich erneut mit dem Berufsbild des Heilpraktikers zu beschäftigen. Unser Berufsstand ist nicht nur einer der ältesten Berufe, sondern entlastet auch das Gesundheitssystem durch Prävention und Hilfe die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. Alle Heilpraktiker, die verantwortlich mit ihren Therapien umgehen (und ich gehe davon aus, dass das die deutliche Mehrheit ist) wollen den Menschen helfen mit einem naturheilkundlichen Ansatz zu gesunden. Das ist uns Auftrag und Verantwortung und ein hehres Ziel.